Alle aktuellen Informationen finden Sie ab sofort auf dem Schul-PADLET

 

17.10.2020:

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigten,

wir hoffen, Sie und Ihre Kinder hatten schöne Herbstferien. Zum Schulstart am Montag haben wir einige wichtige Informationen:

Schriftliche Erklärung der Eltern oder Sorgeberechtigten

Am Montag werden wir vor Schulbeginn von allen Schülerinnen und Schülern die schriftliche Erklärung einsammeln, die Auskunft darüber erteilt, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und – wenn ja – ob sie die vorgesehene fünftägige Quarantäne eingehalten haben und ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorliegt. Bitte sorgen Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte unbedingt dafür, dass Ihre Kinder am Montag die Erklärung dabei haben, damit sie die Schule betreten dürfen.

 Maskenpflicht

Für die älteren Schülerinnen und Schüler der Handelsschule und der BVJ-Klassen besteht ab Montag im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist nur über ein ärztliches Attest möglich. Face Shields (Visiere) ersetzen nicht die vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen.

Quarantäneregeln

Die bisherigen Quarantäneregeln gelten weiterhin. Personen, die sich in den Herbstferien in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten haben, müssen sich in Quarantäne begeben und das zuständige Gesundheitsamt informieren. Für sie ist ein Corona-Test verpflichtend. Eine kurzzeitige Anwesenheit in einem Risikogebiet, zum Beispiel im Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt. Wer aus einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands zurück nach Hamburg kommt, unterliegt keiner Quarantänepflicht. Vor dem Schulbesuch ist aber besonders darauf zu achten, dass sich keine coronatypischen Krankheitssymptome entwickelt haben.

Trotz all der widrigen Umstände freuen wir uns sehr, wenn ihr Schülerinnen und Schüler am Montag wieder in die Schule kommt.

Herzliche Grüße,

Cord Haack-Schulz und Daniel Böker

2020-10-17 Erklärung Urlaubsrückkehrer

28.08.2020:
Ihr Kind hat Krankheits- bzw. Erkältungssymptome? Was Sie dann tun sollten, erfahren Sie hier:
für die Grundschule
ab Klasse 5

04.08.2020:
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
alle Informationen zum Start in das neue Schuljahr erfahren Sie in folgendem Elternbrief.

22.06.2020:
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

vor wenigen Monaten wäre das alles noch unvorstellbar gewesen, aber auch mit Abstand halten, Maske aufsetzen und Videounterricht im Klassenraum scheint man in unserer Schule ganz gut lernen zu können.
Wenn wir am Ende des Schuljahrs rückblickend daran denken, wie die Situation in der menschenleeren Schule nach den Märzferien und unmittelbar vor dem Schulstart im Mai war, fühlen wir uns ziemlich erleichtert. Zuerst mussten alle gemeinsam das Homeschooling auf die Beine stellen und dann konnten die meisten unserer Schülerinnen und Schüler zumindest für zwei oder drei Tage wieder in die Schule kommen. Bei den vielen kurzfristigen Vorbereitungen hatten natürlich auch wir die eine oder andere Sorge.
Dass das Homeschooling und der Präsenzunterricht letztlich so gut funktioniert haben, ist bestimmt dem großen Einsatz unserer Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Therapeutinnen und Therapeuten, FSJler und Frau Greißner im Schulbüro zu verdanken. Dies allein hätte aber wohl nicht gereicht. Ganz viele Eltern haben sich in der Coronapause toll eingebracht und zu Hause dafür gesorgt, dass das Lernen weitergehen konnte, und den Kontakt zu Mitschülern und Lehrern gehalten. Am tollsten aber waren unsere Schülerinnen und Schülern. Alle Großen und Kleinen haben sich trotz der anfänglichen Verunsicherung bestens mit der Ausnahmesituation in der Schule arrangiert. Die vielen Regeln wurden allesamt eingehalten und wir konnten uns immer total auf euch Schülerinnen und Schüler verlassen. Eigentlich finden wir an unserer Schule Noten ja nicht so toll und aussagekräftig, aber für euer Verhalten in den Coronaschulwochen würden wir euch eine Eins mit Sternchen geben.
Die Beratung und Unterstützung an anderen Schulen ist in der Coronazeit bei uns übrigens nicht komplett unter den Tisch gefallen. Wir haben Grundschüler auf den Wechsel an die weiterführende Schule vorbereitet und wie bei uns am Borgweg haben auch an anderen Hamburger Schulen sehbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler ihre ESA- oder MSA- oder Abiturprüfungen bestanden. Wir freuen uns sehr darüber, dass in diesem Schuljahr zwei blinde Schüler ihr Abitur in der inklusiven Schule machen konnten. Den Schülerinnen und Schülern, von denen wir uns am heute am Borgweg verabschiedet haben, wünschen wir alles Gute für die Zeit nach der Schule.
Wie es nach den Sommerferien weitergehen wird, können wir natürlich nicht vorhersagen. Wir hoffen, dass im August alle Schülerinnen und Schüler wieder an allen Tagen und bis zum Nachmittag in die Schule kommen können, planen aber auch ein Alternativszenario ein.
Auf jeden Fall haben wir diejenigen unserer Schülerinnen und Schüler, die bisher immer zu Hause bleiben mussten, ganz bestimmt nicht vergessen. Auf sie freuen wir uns besonders. Über so viele Monate immer zu Hause sein zu müssen, ist ganz sicher nicht leicht.
Und letztlich kommen die Sommerferien so kurz nach der Coronapause für einige unserer Eltern bestimmt nicht zur richtigen Zeit. Wenn Sie den Druck haben, jetzt richtig viel arbeiten zu müssen, wünschen wir Ihnen viel Energie und hoffen, dass in der schulfreien Zeit kein Betreuungsproblem entstehen wird.
Zum Schluss noch ein Hinweis: Bringen Sie an den ersten Elternabenden im neuen Schuljahr bitte den Impfpass Ihres Kindes bzw. einen Masernschutznachweis mit. Auf Grund des neuen Masernschutzgesetzes müssen wir in der Schule den Masernschutz feststellen. Informationen zu diesem neuen Gesetz finden Sie unter hamburg.de. So kann Ihr Nachweis an der Schule aussehen:

  • Wenn Ihr Kind geimpft wurde, müssen Sie nur den Impfpass vorzeigen.
  • Wenn Ihr Kind die Masern schon hatte, kann es niemanden mehr anstecken. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann darüber ein Attest schreiben.
  • Wenn Sie den Impfpass oder das Attest schon einmal bei einer anderen Schule oder staatlichen Einrichtung vorgezeigt haben, reicht die Bestätigung der alten Schule oder Einrichtung.
  • Wenn Ihr Kind die Impfungen nicht vertragen kann, gilt die Impfpflicht nicht. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin müssen das aber schriftlich bestätigen.

Wir wünschen allen einen schönen Sommer und hoffen auf einen möglichst normalen Schulalltag im neuen Schuljahr!

Cord Haack-Schulz und Daniel Böker