Medienzentrum

Schild des Medienzentrums mit Schriftzug und einem Bild von einer tastenden Hand in einem Punktschrifttext.

Unterrichtsmaterial und mehr für Blinde und Sehbehinderte

Zuständigkeit

Das Medienzentrum ist zuständig für die mediale Versorgung blinder und hochgradig sehbehinderter Schüler, die in Hamburg integrativ unterrichtet werden, sowie für die Versorgung derjenigen Kinder und Jugendlichen, die im BZBS beschult werden. Das Medienzentrum berät Pädagogen und liefert Zusammenstellungen von bereits übertragenen Büchern.

Unterrichtsmaterial

Am Medienzentrum des BZBS werden Unterrichtsmaterialien (Schulbücher, Unterrichtslektüre) für blinde Schüler an allen Hamburger Schulen aufbereitet und
erstellt. Das Medienzentrum wandelt Quelldateien von Schulbüchern aller Fächer der deutschen Schulbuchverlage in Brailleschrift um, stellt sie blinden Schülern zur Verfügung und pflegt entsprechende Datenbanken, die bundesweit von anderen Einrichtungen genutzt werden. Es beauftragt bei Bedarf externe Übersetzer und koordiniert die abschnittsweise Fertigstellung mit den beteiligten Schulen. Außerdem werden digitale Versionen von Schulbüchern und Lektüren für sehbehinderte Schüler geordert und weitergeleitet.

Aufgeschlagenes Buch in Punktschrift

Prüfungen

Für blinde und sehbehinderte Schüler in ganz Hamburg werden Abschlussarbeiten, Prüfungsaufgaben und Lernstanderhebungen besonders aufbereitet und somit die Voraussetzung für die Erlangung möglicher Bildungsabschlüsse geschaffen. Das Medienzentrum Hamburg beteiligt sich an der Projektgruppe zur bundesweiten, einheitlichen Übertragung der Lernstanderhebungen.

Kooperationen

Das Medienzentrum kooperiert mit den Medienzentren anderer Bundesländer und ist so in der Lage, auch seltene Buchtitel zu recherchieren und das Angebot an verfügbarer Literatur erheblich zu erweitern. Das Medienzentrum Hamburg ist Mitglied im Arbeitskreis der Medienzentren, arbeitet im Arbeitskreis zur Zentralen Übersetzung von Lernstanderhebungen mit und hält engen Kontakt zu der Blindenbibliothek Hamburg.

Sonderaufgaben

Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ist Grundlage einer Kooperation mit der Finanzbehörde, mit der sichergestellt wird, dass blinden Lesern amtliche Schreiben durch entsprechende Konvertierungsprozesse zugänglich gemacht werden. Hierzu gehören unter anderem:

  • Gerichtsurteile
  • Leistungsbescheide
  • Gesamtpläne
  • Bußgeldbescheide

Ein Tisch auf dem mehrere Gegenstände liegen: verschiedene kleine Bälle mit unterschiedlichen Oberflächen, ein Holzelefant, ein Schlüsselanhänger mit Braillepunkten und ein Schild mit dem Text: „Material für die Hände: Bei dem Lernen der Blindenschrift werden die Nervenenden der Finger überreizt. Die verschiedenen Bälle sorgen für eine Beruhigung der Nervenenden und dienen der Entspannung.“

Ansprechpartnerin

Ines Riedemann

 

Ines Riedemann
E-Mail: ines.riedemann@bzbs.hamburg.de