Elternrat

Als wichtiges Bindeglied bringt der Elternrat des BZBS Schule und Eltern zusammen. In diesem Dialog bekräftigen wir die aufmerksame Wahrnehmung aller Beteiligten innerhalb eines lebendigen Informationsaustausches.

Wir agieren bei Fragen, die nicht nur einzelne Klassen oder Kinder betreffen und erörtern diese mit der Schule. Bei allen Angelegenheiten arbeiten wir mit Schulleitung, Lehrkräften und Schülerrat zusammen und übernehmen damit eine wichtige Rolle in der Schulgestaltung. Der Elternrat hat ein Stimmrecht in der Schulkonferenz und kann an Fach- und Lehrerkonferenzen teilnehmen. Im Kreiselternrat (Ker So) arbeiten wir überregional und eng mit den Hamburger Sonderschulen und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zusammen und wirken durch öffentliche Stellungnahmen aktiv an Schulorganisation und politischer Willensbildung mit.

Die Themenschwerpunkte des Elternrates sind vielfältig. So unterstützen wir u. a. eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schüler:innen, Eltern und Schule in der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, beraten über Vorschläge und Anregungen von Eltern und geben Raum zum Informations- und Meinungsaustausch. Den Eltern unserer Schule stehen wir beratend zur Seite und vermitteln bei Bedarf weitere Unterstützungsangebote. Auch wirken wir an der Gestaltung und Umsetzung von Schulfesten und Informationsveranstaltungen mit. 

Unsere Sitzungen finden vier Mal im Jahr statt und sind schulöffentlich, d. h. alle Lehrer:innen, Eltern und Sorgeberechtigte sowie Schüler:innen sind herzlich eingeladen teilzunehmen. In regelmäßigen Abständen und bei geeigneten Beratungs- oder Interessensgegenständen werden auch fachkundliche Referenten:innen eingeladen.

Die Wahl des Elternrates findet zu Beginn eines neuen Schuljahres auf der Elternvollversammlung (→ Elternvollversammlung) statt. Als Kandidaten zur Wahl in den Elternrat können sich alle Eltern und Sorgeberechtigte stellen, deren Kinder das BZBS besuchen. Stimmberechtigt sind nur die gewählten Klassenvertreter:innen. Im Anschluss an die Vollversammlung findet sich der neu gewählte Elternrat zusammen und konstituiert sich neu (Vorsitz und Delegierte für Gremien und Ausschüsse).    

Bei Fragen, Anregungen oder Problemen wenden Sie sich jederzeit gerne an den Elternrat des BZBS unter: elternrat@bzbs.hamburg.de

 

Elternvollversammlung

Spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr laden amtierender Elternrat (→ Elternrat) und Schulleitung alle Eltern und Sorgeberechtigte der Schule zu einer Elternvollversammlung ein. Dort werden allgemeine Schulfragen und aktuelle Themen von Schule und Elternrat vorgestellt, Themenschwerpunkte rückblickend betrachtet sowie mögliche Anliegen und Schwerpunkte des neuen Schuljahres formuliert. Ggf. werden externe Referent:innen oder Lehrer:innen der Schule zu Schwerpunktthemen eingeladen.

Außerdem findet zu diesem Termin die Wahl des neuen Elternrates statt. Als Kandidaten zur Wahl in den Elternrat können sich alle Eltern und Sorgeberechtigte stellen, deren Kinder das BZBS besuchen.